Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee. Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung. 2. überarb. u. erw. Aufl.
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Springer
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DE
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Berlin
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ZLB: 2004/2665
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RE
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Zusammenfassung
Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zu wirkungsvoller und effizienter Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor zahlreichen neuen Herausforderungen: Was kann die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung angesichts komplexer Risikolagen noch leisten? Welche Rolle kommt den Gerichten als Kontrollinstanzen zu? Wie reagieren Organisations-, Verfahrens- und Formenrecht auf kooperatives und informales Handeln? Welche Richtung wird durch das EG-Recht vorgezeichnet? Die Vielfalt der Veränderungen erschwert die Orientierung. Nur wenn sich das Verwaltungsrecht als systematisches Fach versteht, lassen sich zur Beantwortung dieser Fragen auch durchlaufende, verlässlichere Entwicklungslinien finden. difu
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XXVI, 469 S.
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Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Abt. Rechtswissenschaft