Außenbereich, Landwirtschaft, Nebenerwerb, Binnenfischerei. Zu den Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb. Beschl. BVerwG - 4 B 107.87 - vom 02.07.1987.

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Zusammenfassung

Die Privilegierung baulicher - und damit dauerhafter - Anlagen im Außenbereich ist nur bei einem solchen auf Dauer lebensfähigen Betrieb gerechtfertigt. Dauerhaftigkeit des Betriebs bedeutet auch, dass er nicht derart auf die individuellen Verhältnisse des derzeitigen Inhabers zugeschnitten ist, dass nach diesem eine Weiterführung des Betriebs nicht erwartet werden kann. Das schließt es aus, bei Rentnern, die sich nach ihrem aktiven Berufsleben landwirtschaftlich betätigen wollen, im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG Abstriche von den Anforderungen an die Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit des Betriebs zu machen. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Außenbereich, Landwirtschaft, Fischerei, Nebenerwerb, Tierhaltung, Rechtsprechung, Privilegierung, Hobby, BVerwG-Urteil, Recht, Flächennutzungsplan

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Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 38(1988), Nr.3, S.98-99

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Außenbereich, Landwirtschaft, Fischerei, Nebenerwerb, Tierhaltung, Rechtsprechung, Privilegierung, Hobby, BVerwG-Urteil, Recht, Flächennutzungsplan

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