Radverkehr auf linksliegenden Radwegen.
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SEBI: Zs 3831-4
BBR: Z 561
BBR: Z 561
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Zusammenfassung
Bei der Benutzung linksliegender Radwege sind Radfahrer einer besonders hohen Unfallgefährdung ausgesetzt. Es besteht deshalb die Überlegung, die StVO dahingehend zu ändern, dass linksliegende Radwege grundsätzliche benutzt werden dürfen und nur besonders gefährliche Abschnitte durch eine Beschilderung gesperrt werden. Die Ergebnisse sollen eine Grundlage für die Entscheidungsfindung bei dieser Duskussion bilden. Dabei wurden in ausgewählten Untersuchungsgebieten Radwege hinsichtlich ihrer Eignung zum Linksfahren analysiert. Eignungskriterien aufgestellt sowie Problembereiche und Lösungsansätze aufgezeigt. Durch zusätzliche Erhebungen konnte ein Eindruck von der Größenordnung, dem Verhalten und den Beweggründen linksfahrender Radfahrer gewonnen werden. Die Ergebnisse wurden vergleichend bezüglich der heutigen rechtlichen Regelung des Linksfahrens sowie einer möglichen generellen Freigabe bewertet. (DS)
Beschreibung
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Fahrradverkehr, Fahrradweg, Verkehrssicherheit, Anordnung, Straßenseite, Verkehr, Straßenverkehr
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Zeitschrift für Verkehrssicherheit, Köln 31(1985), Nr.1, S.24-28, Abb., Lit.
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Fahrradverkehr, Fahrradweg, Verkehrssicherheit, Anordnung, Straßenseite, Verkehr, Straßenverkehr