Kommunale Spielräume im Umweltbereich.

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Augsburg

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ZLB: 95/1582

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DI

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Abstract

Umweltschutz muß auf kommunaler Ebene beginnen und darf erst dort in staatliche Hände gegeben werden, wo dies aus finanziellen oder organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Diese Untersuchung befaßt sich mit dem Umweltschutz, den die Kommunen in Selbstverwaltung, also ohne ausdrückliche einfachgesetzliche Kompetenz, ausüben können. Behandelt wird kommunaler Umweltschutz durch Wirtschaftsförderung bzw. die Förderung privater Haushalte zum Zwecke des Umweltschutzes, durch Umweltabgaben, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutz im Straßenverkehr (z. B. Fahrverbote bei Ozonalarm) und Bauleitplanung sowie durch Abfallvermeidung (insbesondere durch die Verpackungsabgabe). Vorangestellt ist ein allgemeiner Teil, in dem die dogmatischen Grundlagen des Umweltschutzes innerhalb der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie anhand des zentralen Begriffes der "Daseinsvorsorge" ermittelt werden. lil/difu

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330 S.

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