Städte haften für Geschäftsstörung. BGH-Urteil zugunsten geschädigter Anlieger. Urt.BGH vom 10. Nov. 1978.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 897

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Aufgehängt an einem BGH-Urteil über den Entschädigungsanspruch von geschäftlich geschädigten Straßenanliegern bei längeren innerstädtischen Bauarbeiten, hier am Beispiel eines Friseurgeschäftes werden die Probleme der Zumutbarkeit von Umsatzrückgängen und damit verbundenen Einkommensverlusten abgehandelt. Neu im Urteil ist die Anerkennung eines Aufopferungsanspruchs des Geschädigten; ferner, dass mehrere zeitlich zusammentreffende Beeinträchtigungen von Umsatz und Einkommen, die jede für sich ohne Entschädigung hingenommen werden müssten, durch ihre Summierung nicht mehr zugemutet werden können. hg

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Wirtschaft, Kommunalrecht, Privatrecht, Straßenanlieger, Entschädigungsanspruch, Geschäftsstörung, BGB, Paragraph 906, Rechtsprechung, BGH-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Westdeutscher Türmer, Essen 55(1978)Nr.9, S.273-274

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Wirtschaft, Kommunalrecht, Privatrecht, Straßenanlieger, Entschädigungsanspruch, Geschäftsstörung, BGB, Paragraph 906, Rechtsprechung, BGH-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries