Die Verbrauchsmessung ist ein heikles Problem. Aus der Sicht der Wohnungsunternehmen.
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Datum
1980
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sind bereit, alle Möglichkeiten zu einem rationellen Umgang mit der Heizenergie auszuschöpfen. Die Unternehmen halten es allerdings nicht für sinnvoll, die Heizkostenabrechnung aufgrund von Messeinrichtungen bereits vor Ablauf der Übergangsfrist bis 1983 übereilt einzuführen. Die individuelle Verbrauchserfassung und -abrechnung wirft Probleme durch unterschiedliche Wärmedämmung, Wärmeströme, unsichere Abrechnungsschlüssel und vor allem durch negative Erfahrungen einzelner Unternehmen mit verschiedenen Verbrauchsmessanlagen - besonders erwähnt wurden die Verdunstungsmesser - auf. Zum Abrechnungsverfahren wird bereits an einer DIN-Norm Heizkostenabrechnung gearbeitet. hg
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.1, S.19-21