§ 541 b BGB. AG Neukölln, Urteil v. 6.1.1984 - 4 C 740/83.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1984

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Anschluss einer Wohnung an das Kabelfernsehen bedarf der Zustimmung des Mieters, wenn der Fernsehempfang zuvor vertraglich über eine Gemeinschaftsantennenanlage gewährleistet wurde. Der Anschluss an das Kabelfernsehen ist technisch etwas anderes als der Anschluss an die Gemeinschaftsantenne. Es dahin gestellt bleiben, ob diese verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten als eine Maßnahme zur Verbesserung der gemieteten Räume anzusehen sind oder nicht. rh

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1984)Nr.3, S.81-82, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen