Wohnungsbauförderung in der Schweiz. Auch in der Zukunft eine Aufgabe des Bundes.
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1985
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Obwohl die Schweiz von den Zerstörungen der Weltkriege verschont blieb, konnte die Versorgung mit ausreichendem Wohnraum immer wieder nur mit größter Mühe sichergestellt werden. Die private Wohnungsbauwirtschaft war zeitweise überfordert, so dass öffentliche Hilfsmaßnahmen unerlässlich wurden. Eine Neukonzeption der Wohnbauförderung durch den Bund erhielt 1972 in einem Volksentscheid eine zwei Drittel Mehrheit. 1975 trat das heute noch geltende Wohnbau- und Eigentumsförderugsgesetz in Kraft. Wegen fehlender Mittel sollte die Förderung wieder den Kantonen übertragen werden, ein Ausweg ist die koordinierte Wohnbauförderung. Der größte Teil der öffentlich geförderten Wohnungen wurde von genossenschaftlichen Wohnbauträgern erstellt. hg
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.12, S.619