Bauplanungsrecht - Zeitspanne zwischen dem Satzungsbeschluß und der Bekanntmachung der Genehmigung eines Bebauungsplans. Rechtsprechungsteil - Öffentliches Baurecht. OVG Lüneburg, Urteil vom 2. 5.1979 - I A 36/78.

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IRB: Z 852
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Zusammenfassung

Eine erneute Auslegung des genehmigten, aber noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplanes ist auch dann nicht erforderlich, wenn seit der Auslegung des Entwurfes und dem Satzungsbeschluss mehr als ein Jahrzehnt vergangen ist. Ändert sich das Abwägungsmaterial zwischen dem Satzungsbeschluss und der Bekanntmachung der Genehmigung nur bezüglich eines räumlichen Teiles des Planes, bleibt der übrige Teil des Planes wirksam, soweit er in seiner räumlichen Beschränkung noch sinnvoll ist. Aus dem Urteil des OVG Lüneburg aufgrund folgender §§: 1 Absatz 7, 2a Absatz 6, 12 BBauG. -y-

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Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Bebauungsplan, Auslegung, Bebauungsplanänderung, Genehmigung, Abschlussbericht, Rechtsprechung, OVG-Urteil

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Baurecht 10(1979)Nr.5, S.399-401, Lit.

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Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Bebauungsplan, Auslegung, Bebauungsplanänderung, Genehmigung, Abschlussbericht, Rechtsprechung, OVG-Urteil

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