Berücksichtigung besonderer Belange des ländlichen Raumes im Koalitionsvertrag.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-2259

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ZLB: Kws 740 ZB 6881
BBR: Z 46
IRB: Z 1035

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Abstract

Der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode enthält auch eine Reihe von Aspekten und Maßnahmen, die besonders auf die Probleme und die Entwicklung des ländlichen Raumes eingehen. So wurde beispielsweise die Forderung des Deutschen Landkreistages (DLT) nach einer zentralen Koordinierungsstelle für die ländliche Entwicklungspolitik bei der Bundesregierung ebenso aufgegriffen wie die Installation eines generellen Demografie-Checks im Rahmen des Bundesgesetzgebungsverfahrens. Positiv ist gleichfalls zu vermerken, dass die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)" zu einer "Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung" weiterentwickelt werden soll. Weitere wichtige Punkte betreffen die Weiterentwicklung der Regionalförderung, die medizinische Versorgung in der Fläche, die Verkehrspolitik, den Breitbandausbau, die Energiewende, die interkommunale Zusammenarbeit sowie den Erwerb von ehemaligen Militärliegenschaften durch Kommunen.

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Der Landkreis

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Nr. 12

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S. 712-714

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