Vereinheitlichungsbestrebungen auf dem Gebiet des Rechtes des kombinierten Verkehrs. Die Entstehungsgeschichte der UN-Konvention über den multimodalen Verkehr.
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SEBI: 87/2297
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Die Verabschiedung der Konvention über den multimodalen Verkehr vom 24. Mai 1980 ist der vorläufige Schluß- und Höhepunkt zahlreicher und langwieriger Versuche, eine international einheitliche Rechtsordnung für den kombinierten Verkehr zu etablieren. Die Konvention wurde schließlich als Kompromißpaket verabschiedet. Die meisten Staaten der dritten Welt haben die feste Absicht, die Konvention zu ratifizieren; demgemäß ist damit zu rechnen, daß sie Ende der 80er Jahre in Kraft tritt. Die beteiligten Wirtschaftskreise der industrialisierten Länder des Westens stehen dem Abkommen skeptisch gegenüber: Vor allem die Haftungsregelung wird als zu kompliziert abgelehnt. Auch die EG-Kommission ist nach Anhörung zum Schluß gekommen, daß den EG-Mitgliedsstaaten eine Ratifikation des Abkommens nicht empfohlen werden kann. Die Staaten der westlichen Welt wollen ihr Vorgehen im Rahmen der OECD koordinieren. Ein Alleingang der Bundesrepublik Deutschland ist demgemäß ausgeschlossen. chb/difu
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Internationales Recht, Verkehrsrecht, Güterverkehr, Gebrochener Verkehr, Containerverkehr, Wirtschaftsrecht, Gewerbe, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Recht, Verkehr
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Osnabrück: (1985), ca 280 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Osnabrück 1985)
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Internationales Recht, Verkehrsrecht, Güterverkehr, Gebrochener Verkehr, Containerverkehr, Wirtschaftsrecht, Gewerbe, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Recht, Verkehr