Bund und Gemeinden.
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SEBI: CH 989
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Zusammenfassung
Die die Kontraktion des Verhältnisses Bund - Gemeinde fördernden Gesetze gelangen auf unmittelbaren und über die Länder auf mittelbaren Wegen zu den Kommunen. Die Bundesgesetzbefehle treffen die Gemeinden zum einen unmittelbar in ihrer privatrechtlichen Eigenschaft des schlichten Rechtsgenossen. Zum anderen werden die Gemeinden in den Bundesgesetzesvollzug eingeschaltet. Eingriffe in das ,,kommunalverfassungsrechtliche Handwerk des Landesgesetzgebers'' sind verfassungsrechtlich nicht gedeckt. Auch durch geschickte Einflußnahme auf den Landesgesetzgeber kann der Bund gewisse Wünsche durchsetzen. Die tatsächliche Aufgabenstruktur muß bei der großen Finanzreform mit der Finanzstruktur in Übereinstimmung gebracht werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Finanzreform, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung
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In: Weber, Werner u. a.Die Gemeinden im nachbarschaftlichen und im bundesstaatlichen Spannungsfeld Göttingen, (1962) S. 31-46
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Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Finanzreform, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung