Mitbestimmung in den Betrieben der öffentlichen Hand.

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SEBI: 75/1213

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Abstract

Nach dem derzeitigen Stand der Mitbestimmung in den Betrieben der öffentlichen Hand haben die Arbeitnehmer über die Personalräte ein Mitbestimmungsrecht in sozialen und personellen Angelegenheiten, darüberhinaus nur die schwächere Form der Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.Unter dem Schlagwort ,,Demokratisierung der Verwaltung'' berühren die erhobenen Mitbestimmungsforderungen eindeutig die Unternehmerseite.Sie werden begründet aus dem Demokratieprinzip, dem Gewaltenteilungsprinzip und dem überkommenen Postulat, hierarchische Herrschaftsstrukturen im öffentlichen Bereich abzubauen.Im Bereich der Daseinsvorsorge dienenden Betriebe wird in der Regel durch Mitbestimmungsforderungen die kommunale Selbstverwaltung berührt.Bedenken ergeben sich in diesem Bereich nur, wenn die Mitbestimmungsregelung zu Gunsten der Bediensteten eine starke Minderheitsbeteiligung oder die paritätische Mitbestimmung vorsieht.

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Keywords

Arbeitnehmer, Eigenbetrieb, Arbeitsrecht, Grundgesetz, Demokratie, Selbstverwaltung, Verwaltung, Mitbestimmung, Öffentliches Unternehmen, Personalrat, Demokratisierung, Arbeitsbedingung

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Würzburg, Schmitt & Meyer (1973) IX, 155 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1974)

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Arbeitnehmer, Eigenbetrieb, Arbeitsrecht, Grundgesetz, Demokratie, Selbstverwaltung, Verwaltung, Mitbestimmung, Öffentliches Unternehmen, Personalrat, Demokratisierung, Arbeitsbedingung

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