Typische Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Eingemeindungsverträgen, insbesondere bei der Gemeindereform Baden-Württemberg.

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SEBI: 84/3955

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Abstract

Eingemeindungsverträge haben, hervorgerufen auch durch die Welle freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse anläßlich der Kommunalreform in Baden-Württemberg, eine Menge Rechtsprobleme aufgeworfen, die sich neben dem Problem der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus Eingemeindungsverträgen im wesentlichen unter dem weiten Begriff der "Bestandskraft" darstellen lassen. Hauptproblem ist hier nicht die Einordnung des Eingemeindungsvertrages in die Kategorie des öffentlich-rechtlichen Vertrages, sondern die sich aus dem Wesen des Kommunalrechts ergebende Notwendigkeit einer rechtlichen Sonderbehandlung. Neben der Überprüfung bestimmter Vereinbarungen auf ihre inhaltliche Zulässigkeit, wie beispielsweise die Vereinbarung von partikularem Ortsrecht, ist insbesondere den Ursachen nachzugehen, die eine abweichende Behandlung erfordern. Als geeigneter Interessenausgleich zwischen Vertrag und den Kompetenzen des neu gebildeten Gemeinderats erweist sich der Tatbestand, der den Gemeinden ein Abrücken von der Vereinbarung dann erlaubt, wenn im nachhinein Umstände eintreten, die die ursprüngliche Entscheidung im Hinblick auf die den Gemeinden obliegende Verpflichtung, ihr Handeln stets am Wohl der Einwohner zu orientieren und somit auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten, als unvertretbar erscheinen lassen. chb/difu

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Eingemeindung, Eingemeindungsvertrag, Gemeindereform, Gebietsreform, Gemeinderecht, Steuerrecht, Steuer, Rechtsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung

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Tübingen: Selbstverlag (1983), 152 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1983)

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Eingemeindung, Eingemeindungsvertrag, Gemeindereform, Gebietsreform, Gemeinderecht, Steuerrecht, Steuer, Rechtsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung

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