Gutachtliche Stellungnahme zur Frage der Lockerung von Belegungsbindungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verbesserung der Sozialstruktur in Sozialwohnungsanlagen, dargestellt am Beispiel "Neue Vahr", Bremen.

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SEBI: 76/5277

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Abstract

Die objektgebundene Wohnungsbauförderung und die Beibehaltung der starren Belegungsrichtlinien sind die Hauptursache dafür, daß vor allem in großen Neubaugebieten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus die Mieterstruktur zunehmend einseitig wird. Für Bremen wird folgende Regelung vorgeschlagen Freistellung von den Belegungsbindungen für frei gewordene und wieder zu beziehende Wohnungen unter der Auflage, daß Mieter zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet werden, deren Einkommen die in § 25 II. WoBauG gesetzten Grenzen übersteigen. Die Ausgleichszahlungen sind zweckgebunden anzusammeln und für neue Förderungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dabei wäre es auch denkbar, sie zur verstärkten Tilgung der öffentlichen Darlehen seitens des Bauherrn zuzulassen, um sie in neue Baumaßnahmen im Sinne der öffentlichen Förderung wieder einzusetzen. Die Ausgleichszahlungen sollten auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Mieters abgestellt und nach Einkommen, Familien- und Wohnungsgröße gestaffelt werden.

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Sozialer Wohnungsbau, Belegungsbindung, Ausgleichszahlung, Wohnungswesen, Mietwesen, Baurecht, Bauwesen, Recht

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Hamburg: (1970), 26 Bl., Tab.; Zus.

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Sozialer Wohnungsbau, Belegungsbindung, Ausgleichszahlung, Wohnungswesen, Mietwesen, Baurecht, Bauwesen, Recht

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