Zusammenarbeit (in Grün). Stadt- und Landschaftsplanung Hand in Hand.
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0323-3162
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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
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Abstract
Für jegliche Art von Stadtplanung ist es notwendig, sich eng mit der Landschaftsplanung zu verzahnen. Dies ist vor allem wichtig, wenn sie in die Bauleitplanung umzusetzen ist und ergibt sich aus den in Par.1 des Baugesetzbuches genannten Grundsätzen. Eine gute Grüngestaltung und ein reichliches Angebot an Grün, sowohl in einer Stadt als auch in der Umgebung, wirken als Imagefaktor. Dies bringt den Konflikt zwischen Naturschutz und Grünentwicklung einerseits und dem fallweise unabweisbaren Baulandbedarf für Wohnungen und Gewerbe andererseits. Eingriffe in Natur und Landschaft sind seit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz nur noch in den formellen Bauleitplänen als Belang zu behandeln. Der Grünordnungsplan, als landschaftsplanerischer Fachbeitrag, muß Grundzüge und Hinweise auf Eingriffe und deren Ausgleich enthalten und ist in die Abwägung der Bauleitplanung einzubringen. 3 Beispiele verdeutlichen die Notwendigkeit einer engen und wirkungsvollen Zusammenarbeit von Stadtplanung und Landschaftsplanung. (hg)
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Landschaftsarchitektur
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Nr.3
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S.17-19