Verwaltungsrecht für die soziale Praxis. Ein Handbuch für Sozialberufe. 26. Aufl., Stand 1. August 2018.

Fachhochschulverl.
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ZLB: R 624/147b

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RE

Abstract

Soziale Arbeit, die sich auf zwischenmenschliche Beziehungsarbeit beschränkt, wird ihrem Auftrag nicht gerecht. Als Katalysator staatlicher Sozialpolitik hat sie das soziale Umfeld mitzugestalten. Nur so kann sie insbesondere sozial Schwache unterstützen. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen bewegen sich - entweder als staatlich Bedienstete oder als bei freien Trägern Beschäftigte - in rechtlichen Bahnen. Deshalb sind Verwaltungs- und Verwaltungsrechtskenntnisse unabdingbar.

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528 S.

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