Überlegungen zur Gestaltung des EU-Bodenschutzrechts. Teil 1: EU-Bodenschutz de lege lata.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Effektive Rahmenbedingungen für den Schutz der europäischen Böden gegen eine Vielzahl von Beeinträchtigungen gewährleistet das EU-Recht derzeit noch nicht. Die Klärschlamm-Richtlinie, die WR-Richtlinie, die IPPC-Richtlinie, die FFH-Richtlinie und das Abfallrecht befassen sich zwar mit Teilaspekten des chemischen und des biologischen Bodenschutzes; gleichwohl bietet das EU-Rechtssystem insoweit nur einen fragmentarischen Schutz der Böden und umfasst diesen nur am Rande. Daneben werden Erfordernisse zur Vorbeugung von Verdichtung, Erosion, Versiegelung und anderen physikalischen Bedrohungen der Böden durch rechtliche Vorgaben kaum berücksichtigt. Einen Wendepunkt markiert die Verabschiedung des 6. Umweltaktionsprogramms "Our Future, our Choice", welches gemäß Beschluss Nr. 1600/2002/EG bis Juli 2005 eine "Thematische Strategie für den Bodenschutz" ankündigt. Diese wurde nach langen Diskussionen in der Europäischen Kommission schließlich am 22.09.2006 zusammen mit dem "Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz vorgelegt. Der Beitrag beantwortet die Fragen, ob und inwieweit das geltende Europäische Gemeinschaftsrecht bereits den Schutz der Böden erfasst (Teil 1). difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 2

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S. 63-70

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