Substanzverlust! Leistungsabfall! Milliarden-Defizite! Konsequenzen und Gefahren der KHG-Novellierung!

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IRB: Z 368
SEBI: Zs 2420-4

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Zusammenfassung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft lehnt die vorliegende Novellierung des KHG als "Illusion" ab. Das Konzept (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, BMA) besteht aus Illusionen, denn die Mehrzahl der Bundesländer ist nicht in der Lage, die Mittel zur Finanzierung der Investitionen aufzubringen, noch weniger den Investitionsstand, der bereits besteht, abzubauen. Durch Aufhebung des § 4 KHG, der besagt, dass die öffentlichchen Fördermittel und die Erlöse aus den Pflegesätzen "die Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses decken müssen" und die Neufassung von § 371 RVO, die den Krankenkassen die Befugnis zugesteht, Versorgungsaufträge wegen "fehlenden Bedarfs" kündigen zu können, verschlechtert sich die Situation für die Krankenhäuser unzumutbar. IFK

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Schlagwörter

Krankenhaus, Finanzierungsplanung, Bund, Land, Trägerschaft, Gutachten, Fehlentwicklung, Krankenhausbedarfsplanung, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenkasse, Finanzen

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In: Krankenhaus; 76(1984), Nr.9, S.369-373

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Krankenhaus, Finanzierungsplanung, Bund, Land, Trägerschaft, Gutachten, Fehlentwicklung, Krankenhausbedarfsplanung, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenkasse, Finanzen

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