Stehen die "Ziele der Raumordnung" in der Form von Soll-Zielen vor dem Aus? Bemerkungen zu Soll-Zielen im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 18. September 2003 - 4 CN 20.02 - zu landesplanerischen Aussagen mit Regel-Ausnahmestruktur.

Heymann
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Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

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0012-1363

ZDB-ID

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Autor:innen

Zusammenfassung

Der Verfasser wendet den vom BVerwG entwickelten Grundsatz, wonach auch landesplanerische Aussagen, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen können, "wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt", auf raumordnungsrechtliche Soll-Ziele an, da auch ihnen eine Regel-Ausnahme-Struktur eigen ist. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 8

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Seiten

S. 478-481

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