Stehen die "Ziele der Raumordnung" in der Form von Soll-Zielen vor dem Aus? Bemerkungen zu Soll-Zielen im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 18. September 2003 - 4 CN 20.02 - zu landesplanerischen Aussagen mit Regel-Ausnahmestruktur.
Heymann
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Verfasser wendet den vom BVerwG entwickelten Grundsatz, wonach auch landesplanerische Aussagen, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen können, "wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt", auf raumordnungsrechtliche Soll-Ziele an, da auch ihnen eine Regel-Ausnahme-Struktur eigen ist. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 8
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Seiten
S. 478-481