Das Aufenthaltsrecht von Ausländern. Die Regelung der Einreise und des Aufenthaltes von Ausländern nach geltendem Völkerrecht und dem Recht Schwedens, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland.
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1984
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SEBI: 85/962
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Zusammenfassung
Der Ausländeranteil in Westeuropa ist in den letzten Jahrzehnten ständig gewachsen. Heute leben etwa 13 Mio. Ausländer in den westeuropäischen Industrieländern, wobei der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung in der Schweiz ca. 15 %, in Belgien und Frankreich ca. 8 %, in der Bundesrepublik Deutschland 7,6 %, in Schweden ca. 5 % und in Holland ca. 4 % ausmacht. Dies alles spricht dafür, daß die Einwanderung von Ausländern in Westeuropa zu einem ernsten Problem geworden ist. Die Auseinandersetzung mit der Ausländerproblematik und die Tatsache, daß die Schweiz, Schweden und die Bundesrepublik Deutschland einen relativ hohen Ausländeranteil aufweisen, hat die Auswahl dieser Länder für eine rechtsvergleichende Untersuchung bestimmt. Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz, die eine typische "Gastarbeiterpolitik" verfolgt haben, mußten in den letzten Jahren einsehen, daß ein Teil der Ausländer sich dauernd in ihrem Staatsgebiet aufhalten will und nicht nur vorübergehend, wie man anfangs glaubte. Die Darstellung befaßt sicht mit dem Recht der Einreise und des Aufenthalts von Ausländern, und zwar auf den Gebieten des geltenden Völkerrechts und der nationalen Rechtsordnungen der drei genannten Länder. chb/difu
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Stockholm: Almquist & Wiksell International (1984), XVI, 237 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Uppsala 1984)
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Serie/Report Nr.
Studies in International Law; 8