Umweltschutz zwischen Politik, Ökonomie und Recht.

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SEBI: Zs 988-Beil.-4
BBR: Z 194a
IRB: Z 881
IFL: Z 627

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Abstract

Bei der Umsetzung der ökonomischen Denkmodelle in Rechtsnormen und damit in Instrumente der praktischen Umweltpolitik werden Probleme insbesondere bei der Anwendung des im Schadenersatzrecht üblichen Kausalitätsmaßstabes sichtbar. Kumulative Verursachung und Verursacherkette passen ebensowenig in dieses Schema wie die zivilrechtliche Verschuldenshaftung. Als besser geeignet für das Umweltschutzrecht erscheint daher die Theorie von der Umweltnutzung gegen Entgelt. Diese Theorie ermöglicht vor allem eine nüchterne, von moralischen Überlegungen abstrahierende Betrachtungsweise. Allerdings steht ihr Modellfall, das Abwasserabgabengesetz, inzwischen wiederum im Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern. hb

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Wirtschaft, Umweltökonomie, Umweltschutzrecht, Umweltpolitik, Handlungsinstrumentarium, Verursacherprinzip, Kausalität

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Aus Politik und Zeitgeschichte, Bonn (1980)Nr.B17, S.3-19, Lit.

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Wirtschaft, Umweltökonomie, Umweltschutzrecht, Umweltpolitik, Handlungsinstrumentarium, Verursacherprinzip, Kausalität

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