Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im deutschen und griechischen Arbeitsrecht.
Dt. Anwaltverl.
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Dt. Anwaltverl.
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DE
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Bonn
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ZLB: 2000/1483
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Zusammenfassung
Die Arbeit ist ein Rechtsvergleich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im deutschen und griechischen Arbeitsrecht, der mit der Bestimmung des Geltungsbereiches der jeweiligen Normen mit dem Ziel einsetzt, deren Schutzbereich festzustellen. Probleme ergeben sich in beiden Rechtsordnungen hinsichtlich der Frage, ob der Anwendungsbereich den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entspricht, da in beiden Rechtsordnungen die Beamten nicht in den Schutzbereich der jeweiligen Normen fallen. Im Anschluss daran wird der Inhalt des Gleichbehandlungsgrundsatzes bestimmt. In diesem Bereich ist von besonderer Bedeutung, in welchen Fällen eine Differenzierung nach dem Gesetz erlaubt ist, wobei deutlich wird, dass die Differenzierungsgründe in beiden Ländern sehr unterschiedlich sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Problem der Frage nach der Schwangerschaft. Im Rahmen der zulässigen Differenzierungen ergibt sich in Griechenland das Sonderproblem der unterschiedlichen Listen bei Einstellungstests, da in Griechenland in weiten Bereichen sowohl in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Sektor zur Auswahl der geeigneten Arbeitnehmer ein Einstellungstest durchgeführt wird. Nach der Feststellung des Diskriminierungsverbotes werden die Rechtsfolgen im Falle eines Gesetzverstoßes untersucht. Für das deutsche Recht wird die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des 2. GleiBG dargestellt, da § 611a BGB 1980 Gegenstand mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes war, bevor die aktuelle Fassung des § 611a BGB behandelt wird. Im griechischen Recht wird erneut auf die Rechtsfolgen im Falle eines Einstellungstests hingewiesen. Eine besondere Stellung bei dem Gleichbehandlungsgrundsatz hat der Anspruch auf gleiches Entgelt. Dabei sind in Deutschland besonders die Diskriminierungsfälle bei Teilzeit- und Geringfügigbeschäftigten hervorzuheben. Im griechischen Recht stellt die Tarifautonomie und Gleichbehandlung - Kinderzulagen ein größeres rechtliches Problem dar. Im Anschluss an das Arbeitsverhältnis und dessen Entlohnung wird das Problem der Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt. Abschließend wird die Problematik der Beweislast behandelt, die für die Praxis von entscheidender Bedeutung ist. Hierin ist auch die größte Unterscheidung zwischen dem griechischen und dem deutschen Arbeitsrecht zu finden, da das griechische Recht keine Sonderregelung enthält. goj/difu
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196 S.
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Schriftenreihe des Deutschen Anwaltvereins