Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung - Was ist zu tun? Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.

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Datum

2012

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DE

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Berlin

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Zusammenfassung

Mit dieser Handreichung erfüllt das Bundesministerium der Justiz für seinen Bereich einen Auftrag aus dem Abschlussbericht des Runden Tisches (Kapitel 4.1). Die Broschüre soll die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden in einer allgemein verständlichen Weise erläutern und mögliche Missverständnisse ausräumen. Fallbeispiele sollen die Anwendung der Leitlinien in der Praxis erleichtern. Verweise am Rand der Broschüre ermöglichen das schnelle Auffinden der jeweils relevanten Stellen in den Leitlinien. An einer einzigen Stelle geht die Handreichung über die Vorgaben der Leitlinien hinaus: Die Leitlinien äußern sich nicht dazu, ob die Leitung der Einrichtung das betroffene Mädchen oder den betroffenen Jungen auch dann anhören und einen (vorläufigen) Verzicht auf die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden prüfen soll, wenn das Opfer von der Tat nicht selbst berichtet hat. Diese Konstellation wurde am Runden Tisch nicht diskutiert. Die Handreichung empfiehlt, auch in diesen Fällen den Willen des Kindes in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

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Seiten

75 S.

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