Allgemeines Umweltverwaltungsrecht.

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Kehl

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0937-1982

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ZLB: 96/3482-4

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S
RE

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Abstract

Das Diskussionspapier beginnt mit einer Erörterung des Themas Umweltschutz als ein Ziel staatlichen Handelns. Im Anschluß wird das Umweltrecht als Rechtsgebiet vorgestellt. Die Grundsätze des Umweltverwaltungsrechts sind das Schutz- und Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip sowie das Kooperations- und Informationsprinzip, deren rechtlicher Rahmen erläutert wird. Desweiteren wird ausführlich das Instrumentarium des Umweltrechts behandelt. Dies umfaßt sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung, das planungsrechtliche, ordnungsrechtliche sowie abgabenrechtliche Instrumentarium als auch die staatliche Eigenvornahme und unternehmensinterne Instrumente. Beispiele für letztere sind Betriebsbeauftragte für Umweltschutz, Betriebsorganisationspflicht und Umweltaudit. gb/difu

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63 S.

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Diskussionspapiere; 4/96