Die Neuregelung in § 131 Abs. 3 GWB zur Arbeitnehmerübernahme im Schienenpersonennahverkehr.
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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RE
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Abstract
Im nationalen Vergaberecht GWB hat die Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen (SPNV-Leistungen) immer schon eine gewisse Sonderrolle eingenommen. Sie ist eingebettet in die unionsrechtlichen Bestimmungen insbesondere der VO (EG) Nr. 1370/ 2007, die für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs gem. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung kein Vergabeverfahren erfordert, das der Vergaberichtlinie 2014/24/EU Rechnung trägt. Schon bisher ging das nationale Vergaberecht (nachdem dies zunächst in Hinblick auf § 15 Abs. 2 AEG umstritten war) über diese unionsrechtlichen Anforderungen hinaus. Gleichzeitig enthielt § 4 Abs. 3 VgV in der bis zum 17.04.2016 geltenden Fassung Sonderregelungen in Bezug auf die Möglichkeiten einer freihändigen Vergabe von SPNV-Leistungen. Hinzu traten Mindestlohn- und Tariftreue-Regelungen in den jeweils einschlägigen Landesgesetzen.
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Vergaberecht
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Nr. 6
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S. 708-720