Gesetzliches Vorkaufsrecht durch neue Bestimmungen - jeder Verkaufsfall kann ein Wagnis werden.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 954

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Ab dem 1.1.1977 steht der Gemeinde ein erheblich erweitertes Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Verf. nennt die Möglichkeiten des Anspruchs sowie der Nichtanwendbarkeit des neuen Vorkaufsrechts. Der von der Gemeinde zu zahlende Betrag bemißt sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Vorkaufsfalles. Kritisiert wird die Ungewißheit über die Höhe des Verkehrswertes, der bei Ausübung des Vorkaufsrechts zu zahlen ist sowie die Ungewißheit darüber, wann die Gemeinde bei der Ausübung des Vorkaufsrechts verpflichtet ist, den im Laufe des Verfahrens rechtskräftig festzusetzenden Verkehrswert zu zahlen.

Description

Keywords

Vorkaufsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Hamburger Grundeigentum, Hamburg 85 (1976), 10, S. 458-460

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Vorkaufsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries