Die Betätigung der öffentlichen Hand als Aktionärin.

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SEBI: 92/442

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Zusammenfassung

Die staatliche Wirtschaft hat sich in Form von Unternehmen der öffentlichen Hand einen festen Platz in unserer an sich auf privaten Besitz der Produktionsmittel ausgerichteten Wirtschaft gesichert. Ende 1985 war jede siebte Aktiengesellschaft ein öffentliches Unternehmen, in dem öffentliche Träger mehr als 50Proz. des Nennkapitals oder der Stimmrechte hielten. Mit der Vereinigung Deutschlands ist von einer weiteren Zunahme an öffentlichen Unternehmen auszugehen. Dennoch sind einige Fragen bezüglich der möglichen Einwirkungspflichten der öffentlichen Hand auf ihr Unternehmen, der haftungsrechtlichen Risiken sowie der Vertretung der Kommunen in den einzelnen Organen der Aktiengesellschaften weitgehend ungeklärt. Aufgabe dieser Arbeit ist es, diese rechtlichen Probleme aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten zu geben. Abschließend wird die Kontrolle der wirtschaftlichen Betätigung durch die Rechnungshöfe untersucht. lil/difu

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Öffentliches Unternehmen, Öffentliche Hand, Aktiengesellschaft, Aktienrecht, Kapitalgesellschaft, Konzernrecht, Haftung, Konzessionsvertrag, Rechnungshof, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspolitik, Haushaltswesen, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen

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Tübingen: (1992), V, 204 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1991)

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Öffentliches Unternehmen, Öffentliche Hand, Aktiengesellschaft, Aktienrecht, Kapitalgesellschaft, Konzernrecht, Haftung, Konzessionsvertrag, Rechnungshof, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspolitik, Haushaltswesen, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen

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