Zur Abgrenzung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie gemischtgenutzten Grundstücken; BewG 1965 § 75 Abs. 4 und Abs. 5; BFH, Urteil v. 9.10.1985 - Az.II R 249/81.
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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
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Abstract
Zur Abgrenzung von Einfamilienhäusern und gemischt genutzten Grundstücken bei freiberuflicher Mitbenutzung. Ein Wohngrundstück wird in seiner Eigenart als Einfamilienhaus nicht dadurch wesentlich beeinträchtigt, dass die freiberuflich genutzten Räume baulich von der Wirkung getrennt sind und eine gewisse Selbständigkeit innerhalb eines äußerlich einheitlich erscheinenden Gebäudes aufweisen. Soweit das Grundstück in seinem äußeren Erscheinungsbild sich als Einfamilienhaus darstellt, kommt der inneren Gestaltung nur nachrangige Bedeutung zu. Das Urteil stützt sich auf Bewertungsgesetz 1965 § 74 IV und V.(-y-)
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Steuerrecht, Grundstück, Einfamilienhaus, Rechtsprechung, Zweifamilienhaus, Mischnutzung, Freiberufler, Bewertungsgesetz, BFH-Urteil, Wohnhaus, Recht, Allgemein
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In: Betr.-Berater, 41(1986), Nr.8, S.516-517, Lit.
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Steuerrecht, Grundstück, Einfamilienhaus, Rechtsprechung, Zweifamilienhaus, Mischnutzung, Freiberufler, Bewertungsgesetz, BFH-Urteil, Wohnhaus, Recht, Allgemein