Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme in Bayern.
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DE
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Hannover
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1611-9983
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EDOC
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Zusammenfassung
Die Reduktion des "Flächenverbrauchs" erfordert nach Ansicht der Verfasser einen ganzheitlichen Ansatz, der eine Reihe von Bausteinen umfassen sollte. Zunächst gilt es, die Instrumente der Innenentwicklung zu verbessern, beispielsweise durch eine Besteuerung brachliegender baureifer Grundstücke, um deren Hortung einzudämmen. Finanzielle Anreizsysteme zur Attraktivierung des Bauens im Innenbereich sowie verbesserte rechtliche Instrumente, z. B. beim kommunalen Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, sollten hinzukommen. Darüber hinaus wird für eine neue Kategorie "Landschaftliches Vorranggebiet zum Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz/-verbund" - im Sinne eines proaktiven raumordnerischen Ziels - plädiert. Schließlich wird das Instrument der Zuteilung von Flächenkontingenten an die Gemeinden im Sinne von Obergrenzen zur verbindlichen Regulierung der Flächenneuinanspruchnahme vorgeschlagen. Die Zuteilung muss auf der Basis raumplanerischer, regional- und strukturpolitischer Kriterien erfolgen und sollte sich in diesem Sinne am Zentrale-Orte-System orientieren. Die Flächenkontingente sollten zudem in Dreijahresschritten kontinuierlich abgeschmolzen werden. Der Ansatz zielt darauf ab, die Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens Ende der 2030er Jahre auf eine "Netto-Null" zu reduzieren und bis dahin eine Flächenkreislaufwirtschaft zu installieren.
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15 S.
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Positionspapier aus der ARL; 111