Zur Neugliederung der Bundesrepublik Deutschland - zwischen Verfassungsauftrag und der normativen Kraft des Status quo.

Steiner
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Steiner

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Stuttgart

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0303-2493

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ZLB: Kws 155 ZB 6802
BBR: Z 703
IFL: Z 0073

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RE

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Abstract

Seit der Gründung der Bundesrepublik hat sich die räumliche Gliederung Deutschlands, bezogen auf die Länder, nicht mehr wesentlich geändert. Auch die Wiedervereinigung hat daran nichts geändert. Die Versuche in den 70er Jahren, die alte Bundesrepublik auch hinsichtlich der Länderzuschnitte und nicht nur bezogen auf Gemeinde- und Kreisgrenzen neu zu gliedern, waren zwar umfänglich untersucht worden, wurden aber politisch nicht unterstützt. Dennoch gibt es immer wieder Überlegungen, teilweise auch Forderungen, den vorhandenen Artikel 29 des Grundgesetzes ernst zu nehmen, also die räumliche Gliederung der Bundesrepublik nach den darin genannten Kriterien ("landsmannschaftliche Verbundenheit", "geschichtliche und kulturelle Zusammenhänge", "wirtschaftliche Zweckmäßigkeit" sowie "Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung") zu überprüfen. Der Beitrag analysiert diese Kriterien, um danach auf das Für und Wider einer Neugliederung einzugehen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass sich unsere föderale Realität durchaus sehen lassen kann. Sie wird von außen oft als ein Pfund in der politischen Entwicklung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg gesehen, auch wenn sie manchmal vielleicht etwas schwerfälliger ist als die Politikwirklichkeit zentral organisierter politischer Systeme. Der Autor plädiert dafür, die räumliche Gliederung Deutschlands einschließlich der Ländergliederung dauerhaft auf einen Prüfstand zu stellen, aber nicht andauernd zu verändern.

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Informationen zur Raumentwicklung

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Nr. 5

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S. 451-463

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