Sind die Preise für Wasserdienstleistungen der Ver- und Entsorgung in Deutschland wirklich kostendeckend?
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DE
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Leipzig
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1436-140X
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EDOC
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Abstract
Art. 9 der europäischen Wasserrahmenrichtlinie trägt den Mitgliedsstaaten auf, bis 2010 die nationalen Anforderungen an die Entgelte für Wasserdienstleistungen am Prinzip der Kostendeckung einschließlich Umwelt- und Ressourcenkosten auszurichten, um effiziente Anreize für die Nutzung knapper Wasserressourcen zu setzen. Im Zuge der Implementation der Richtlinie wurden nahezu flächendeckend empirische Studien zur Erfassung der faktischen Kostendeckungsgrade der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland vorgelegt. Der nachfolgende Beitrag prüft kritisch, inwieweit die dabei zu Tage tretenden Ergebnisse und die eingesetzte Methodik die weithin vertretene These von der bereits gegebenen Kostendeckung in Deutschland stützen können. Es wird gezeigt, dass wesentliche Aspekte der Erfüllungspflichten aus Art. 9 zur Umsetzung erst noch anstehen.
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37 S.
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UFZ-Diskussionspapiere; 5/2012