Das System des kommunalen Finanzausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: DB 240

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Zusammenfassung

Der kommunale Finanzausgleich regelt die Verteilung der Finanzquellen, die Ertragsansprüche der Finanzausgleichspartner und die Finanzverwaltungskompetenzen zwischen den Ländern und Kommunen (ausnahmsweise auch zwischen Bund und Kommunen). In der Erörterung werden zunächst die verschiedenen möglichen Begriffsinhalte des ,,Finanzausgleichs'' ermittelt (z. B. vertikaler, horizontaler Finanzausgleich), anschließend in der Systematik des Finanzausgleichs dargestellt (Trennsystem, Gemeinschaftssystem, Finanzzuweisungssystem usw.) und auf die historischen Ursprünge zurückgeführt. Ein weiterer Abschnitt befaßt sich mit der Ausgestaltung der kommunalen Finanzkompetenzen. Hier werden vor allem die kommunale Objekthoheit und das kommunale Ertragsrecht näher behandelt. Nach der Darstellung des ergänzenden kommunalen Finanzausgleichs (Finanz- und Zweckzuweisungen) wird das System des interkommunalen Finanzausgleichs entwickelt. chb/difu

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Kommunale Selbstverwaltung, Finanzverfassung, Gewerbesteuer, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Haushaltswesen, Steuer, Finanzplanung, Finanzausgleich, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung

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Marburg: (1966), XL, 293 S., Tab.; Lit.

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Kommunale Selbstverwaltung, Finanzverfassung, Gewerbesteuer, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Haushaltswesen, Steuer, Finanzplanung, Finanzausgleich, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung

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