BBauG § 35. Bauen im Außenbereich, Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs. BVerwG, Urteil v. 30.11.1984 - 4 C 27.81.

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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RE

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Zusammenfassung

Das Urteil setzt sich mit dem Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit auseinander. Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb durch Angliederung eines nichtlandwirtschaftlichen Betriebsteils erweitert (Erwerbsgartenbau und Landschaftsgärtnerei), so kann dieser Betriebsteil in gewissen Grenzen an der Privilegierung teilnehmen. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf andere Urteile, die sich mit Kriterien zur Begriffsabgrenzung der Privilegierung auseinandersetzen. Werden zugleich fremderzeugte und eigenerzeugte Produkte weiterverarbeitet oder abgesetzt, so hängt es von den Umständen ab, ob noch ein insgesamt landwirtschaftlicher Betätigungsbereich gegeben ist. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Außenbereich, Landwirtschaftlicher Betrieb, Erweiterung, Privilegiertes Vorhaben, Nutzungsänderung, Gartenbau, Landschaftsbau, Rechtsprechung, Betriebsstruktur, Bundesbaugesetz, Paragraph 35, BVerwG-Urteil, Recht

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 38(1985), Nr.19, S.830-831, Lit.

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Außenbereich, Landwirtschaftlicher Betrieb, Erweiterung, Privilegiertes Vorhaben, Nutzungsänderung, Gartenbau, Landschaftsbau, Rechtsprechung, Betriebsstruktur, Bundesbaugesetz, Paragraph 35, BVerwG-Urteil, Recht

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