Verwaltungshilfe für die Kommunen in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
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SEBI: Zs 1505-30,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Abstract
Die Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern brauchen gezielte Hilfe. Die am meisten erwünschten Leistungen von West nach Ost sind: Beratung, Seminare und Personalausleihe. Die notwendige Unterstützung kann durch die sogenannte Verwaltungshilfe geleistet werden. Die Verwaltungshilfe umfaßt sämtliche Maßnahmen einer Verwaltung, die der Unterstützung einer anderen Verwaltung bei deren Aufbau und Aufgabenerfüllung dienen, insbesondere durch materielle Hilfeleistungen, Entsendung von Personal sowie Aus- und Fortbildungsangebote. Notwendig ist insbesondere eine Kombination von ostdeutschen und westdeutschen Verwaltungserfahrungen in der täglichen Praxis, die zum einen "Learning by Doing" ermöglicht, zum anderen direkt westdeutsches "Know-how" in die Entscheidungsprozesse hineinbringt. Die Verwaltungshilfe umfaßt nicht lediglich punktuelle Aktivitäten, sondern sie ist regelmäßig auf einen kontinuierlichen Austausch von Unterstützungsleistungen ausgerichtet. Dies gilt besonders dann, wenn Personal zur Wahrnehmung von Beratungsaufgaben und zur Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen entsandt wird. Die rechtliche Basis für die Entsendung von Personal wurde Mitte 1990 durch den neu in das Beamtenrechtsrahmengesetz eingefügten § 123 a geschaffen. Diese Vorschrift und die dafür ergangenen Ausführungsbestimmungen des Bundes und der Länder mit besonderen Regelungen zur Aufwandsentschädigung, der "DDR-Zulage", haben die notwendige Rechtsklarheit geschaffen. difu
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Verwaltung, Verwaltungshilfe, Verwaltungsorganisation, Personaleinsatz, Finanzhilfe, Beratung, Ausbildung, Weiterbildung, Beamtenrecht, Staat/Verwaltung, Organisation
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 30(1991), H. 1, S. 3-16, Lit
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Verwaltung, Verwaltungshilfe, Verwaltungsorganisation, Personaleinsatz, Finanzhilfe, Beratung, Ausbildung, Weiterbildung, Beamtenrecht, Staat/Verwaltung, Organisation