Zivile Rechte für Antigone. Zu den rechtstheoretischen Implikationen der Theorie von Luce Irigaray.
Nomos
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Datum
1998
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
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ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 98/3733
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Antigone, die Schwester des Ödipus, wehrte sich gegen das von einem Mann erlassene staatliche Recht. Sie berief sich auf das göttliche bzw. Naturrecht. In der Rechtsphilosophie steht sie daher beispielhaft für den Gegensatz zwischen Naturrecht und positivem Recht sowie zwischen Mann und Frau. Noch immer schreibt das Recht als symbolischer Code die Geschlechterrollen vor. Die Arbeit versucht eine Synthese, einen dritten Weg zwischen diesen Gegensätzen herzustellen. Das Ziel sind zivile Rechte für beide Geschlechter, die jeder und jedem die Ausbildung einer nichtentfremdeten individuellen und kollektiven Identität ermöglichen sollen. Die Autorin setzt sich dabei in erster Linie mit den Gedankenmodellen der Luce Irigaray auseinander, die den Weg von dem "geschlechtsbestimmten Recht" zum "Recht für beide Geschlechter" beschreibt. Eine weitere wichtige Rolle spielt die feministische Diskussion um den Neostrukturalismus. lil/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
198 S.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriften zur Gleichstellung der Frau; 18