Schutz gegen gesundheitsgefährlichen Lärm.
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1980
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IRB: Z 367
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Zusammenfassung
Der Schwerpunkt der Lärmbekämpfung soll durch Einsatz leiser Maschinen oder durch Verhinderung der Lärmausbreitung zwar im technischen Bereich liegen. Aus zeitlichen und ökonomischen Gründen wird jedoch nicht zu umgehen sein, von der dritten Möglichkeit der Lärmbekämpfung, dem Tragen von persönlichen Schallschutzmitteln, Gebrauch zu machen. Der Bericht weist auf derartige persönliche Schallschutzmittel hin, analysiert die Beeinträchtigung der akustischen Umweltorientierung und sprachliche Kommunikation des Menschen durch Lärm und nennt abschließend Grobschätzverfahren zur Feststellung der möglichen Lärmgefährdung am Arbeitsplatz. hb
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Mitteilungen aus der Bau-Berufsgenossenschaft, Frankfurt/Main (1979)Nr.3, S.85-88, Abb., Tab.