Unnütze Entscheidungen im gestuften Verwaltungsverfahren des Baurechts - Vorbescheid - Baugenehmigung?
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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
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Zusammenfassung
Es liegen einige Verwaltungsgerichtsurteile vor, wonach in einem positiven Bescheid einer Bauvoranfrage z.B. erschließungsrechtlichte Probleme ausgeklammert werden. Diese Praxis führt zu einer Teilung des Verwaltungsverfahrens in Vorbescheid und Teilgenehmigung - man spricht von gestuften Verwaltungsverfahren. Über einzelne Verfahren wird berichtet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass auch eine baurechtliche Bauvoranfrage dann negativ entschieden werden sollte, wenn der zur Entscheidung gestellte Teilabschnitt an sich zwar positiv zu beurteilen wäre, aber andererseits zum Entscheidungszeitpunkt schon feststeht, dass die Gesamtgenehmigung aus anderen Gründen zu versagen ist. roe
Beschreibung
Schlagwörter
Baurecht, Recht, Bauordnung, Verwaltung, Verwaltungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Baugenehmigung, Rechtsprechungsübersicht, Vorbescheid, Bauvorbescheid, Teilgenehmigung
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 32(1983)Nr.12, S.225-226, Lit.
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Baurecht, Recht, Bauordnung, Verwaltung, Verwaltungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Baugenehmigung, Rechtsprechungsübersicht, Vorbescheid, Bauvorbescheid, Teilgenehmigung