Beihilfenempfänger als Bieter im Vergabeverfahren.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Sowohl das EG-Vergaberecht als auch das EG-Beihilfenrecht wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich fortentwickelt und zu detaillierten Regelungsgeflechten ausgebildet. Exemplarisch sei nur auf die umfassende Novellierung der Vergaberichtlinien sowie das unlängst von der Kommission verabschiedete "Maßnahmenpaket" zur Behandlung von Beihilfen im Bereich der Daseinsvorsorge verwiesen. Nicht zuletzt die Ausdifferenzierung beider Regelungssysteme hat zu einer Verdeutlichung der zwischen diesen beiden Rechtsgebieten bestehenden Schnittstellen geführt. Im Beihilfenrecht hat sich das offene, transparente und diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren als wirksames und zuverlässiges Instrument zum Ausschluss des Begünstigungstatbestands des Art. 87 I EG etabliert. Aus vergaberechtlicher Sicht stellt sich insbesondere die Frage nach der Behandlung von Beihilfenempfängern und deren Angeboten in Vergabeverfahren. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der Teilnahme eines Beihilfenempfängers als Bieter in einem Vergabeverfahren unter beihilfen- und vergaberechtlichen Gesichtspunkten. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 5

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S. 289-195

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