Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Einheitswert. Die Begründungen zur Vermögen- und Erbschaftsteuer in den wesentlichen Auszügen.
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DE
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Bonn
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0942-8437
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ZLB: Zs 6037-4
IRB: Z 928
BBR: Z 146
IRB: Z 928
BBR: Z 146
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Abstract
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Vermögensteuerrechts wie auch des Erbschaftsteuerrechts, die Grundvermögen geringer belasten als sonstige Vermögen, erheblichen Handlungsbedarf beim Gesetzgeber ausgelöst. In Frage steht, wie in Zukunft das private Wohneigentum das/die selbstgenutzte Haus/Wohnung belastet wird, auch wenn im Grundsatzkonsens zwischen Juristen und Politikern besteht, das auch künftig das Häuschen nicht vom Fiskus angetastet werden soll. Für die Neuregelung haben die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 1996 eingeräumt. Das geltende Erbschaftsteuerrecht kann nur bis Ende dieses Jahres angewandt werden. Ab 1996 werden nur vorläufige Erbschaftsteuerbescheide ergehen.
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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks
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Nr.16/17
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S.179-184