Der Schutz personenbezogener Informationen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Luchterhand
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Luchterhand
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Neuwied
item.page.language
item.page.issn
0022-5940
item.page.zdb
item.page.orlis-av
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Nach der Definition der International Federation of Social Workers (IFSW) aus dem Jahr 2014 liegt eine der Aufgaben Sozialer Arbeit in der Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung ihrer Klientel. In der Praxis bedarf es dafür nicht nur eines theoretisch begründeten und methodisch abgesicherten Handelns, sondern auch einer gelebten fachlichen Grundhaltung, die ethische Prinzipien Sozialer Arbeit - wie die Verpflichtung, anvertraute persönliche Daten geheim zu halten - berücksichtigt (vgl. DBSH, S. 4). Gerade der Grundsatz des Vertrauensschutzes führt im Arbeitsalltag der Kinder- und Jugendhilfe allerdings oft eher ein Schattendasein. Unter den Fachkräften herrscht nämlich nicht selten Unsicherheit, wie weit die Verschwiegenheitspflicht reicht und wann man befugt ist, Daten weiterzugeben: Darf ich z.B. als Sozialpädagoge mir anvertraute Geheimnisse an andere schweigepflichtige Teammitglieder oder innerhalb der Supervision bzw. an Vorgesetzte weitergeben? Weil datenschutzrechtlich verbindliche Normen in einer Reihe verschiedener Gesetze erfasst sind, schürt diese mangelhafte Transparenz Unsicherheiten der Fachkräfte und vertieft so die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Abhilfe und erste Orientierung bietet der Querschnitt zum Schutz personenbezogener Informationen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Description
Keywords
Journal
Jugendhilfe
item.page.issue
Nr. 5
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 371-387