Rechtsanspruch bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen.
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1961
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SEBI: HB 155
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Zusammenfassung
Frage ist, woraus sich die Haftungsgrundlage bei der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen ergibt. Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Rechtsgrundlage in den zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 823, 89, 31 BGB zu finden, während die Literatur die Sicherungspflicht in der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG sieht. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor den Begriff und die rechtlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht und setzt sich kritisch mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs und der Auffassung der Literatur auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die Verkehrssicherung auf öffentlichen Straßen als Amtspflicht einem Dritten gegenüber besteht und daß es dem Staat im Rahmen der öffentlichen Verkehrssicherungspflicht erlaubt sein muß, sich im Falle fahrlässiger Begehung nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB von seiner Pflicht auf Schadenersatz zu exculpieren. kp/difu
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Münster: (1961), XXIII, 124 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1961)