Grenzen der Anwendbarkeit des bürgerlichen Sachenrechts auf die öffentlichen Sachen.
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SEBI: 70/478
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DI
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Abstract
Es wird das Spannungsverhältnis zwischen Eigentum und öffentlicher Verwaltung im Zusammenhang der Rechte und Pflichten der öffentlichen Hand aufgezeigt.Dieses Spannungsverhältnis des öffentlichen Rechts ist ein Thema, das sich - so der Autor - in der seit Jahren pro und contra geführten Diskussion verhärtet hat.Diese Verhärtungen deutlich zu machen sowie ihre Ursachen zu eruieren, ist das Ziel der Studie.Darüberhinaus wird es hier als eine weitere Aufgabe angesehen, diese Verhärtung durch ein methodisch zweckentsprechendes Vorgehen zu überwinden, indem die beiden Bereiche in ihrem gegenseitigen Verhältnis analysiert werden, und zwar der Bereich der herrschenden Lehre von den öffentlichen Sachen einerseits und der Bereich der Bestimmungen des Verwaltungsrechts andererseits.Schwerpunkt sind dabei das Gemeindevermögen sowie die Eigentumsverhältnisse im Wasser- und Wegerecht. sg/difu
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Keywords
Zwangsvollstreckung, Wasserrecht, Wegerecht, Bürgerliches Recht, Sachenrecht, Öffentliche Sache, Gemeindevermögen, Konkurs, Aneignungsrecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Bodenrecht, Wasserweg, Verkehr
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Saarbrücken: (1967), XLVIII, 324 S., Lit.
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Zwangsvollstreckung, Wasserrecht, Wegerecht, Bürgerliches Recht, Sachenrecht, Öffentliche Sache, Gemeindevermögen, Konkurs, Aneignungsrecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Bodenrecht, Wasserweg, Verkehr