LAWA, LABO, LAGA....TASI. Illegale Mülldeponie zwischen TASi und Bergrecht.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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RE
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Abstract
Seit einiger Zeit herrscht eine massive Rechtsunsicherheit bei der Ablagerung von Abfällen. Anlass ist die Verfüllung von Kies-, Sand oder Tongruben mit vermischten Abfällen aus Haus- oder Gewerbemüll, die nicht erst seit dem bekannt werden der Müllskandale in Möckern und Vehlitz in Sachsen-Anhalt, existiert. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg kam es zu ähnlichen unlauteren Praktiken, auf die sowohl der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) als auch der Bundesverband für Sekundärrohstoffe (bvse) hingewiesen hat. In einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium (BMU) wurde ausdrücklich betont, dass die Abfallentsorgung in Tongruben beziehungsweise Tagebaurestlöchern ein Verfahrensweg ist, der sich aufgrund der nicht abgestimmten Regelungen des deutschen Abfallrechts, des Bergrechts sowie des Bodenschutzrechts entwickelt hat, und die Bestimmungen der Technischen Anleitung (TA) Siedlungsabfall, nach denen nur noch vorbehandelter, inerter Müll auf Deponien abgelagert werden darf, konterkariert. In dem Beitrag wird vor dem Hintergrund der Rechtsunsicherheit, die durch das so genannte Tongrubenurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 noch verstärkt wurde, eine bundeseinheitliche Regelung gefordert.
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Entsorga-Magazin
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Nr. 6
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S. 34-36