Die Gleichstellung nach dem Heimarbeitsgesetz.

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SEBI: 85/1132

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Zusammenfassung

Zielsetzung der Arbeit ist es, die Gleichstellung der von Pargr. 1 Absatz 2 bis 5 Heimarbeitsgesetz (HAG) Betroffenen durch die Untersuchung der für ihre Gültigkeit erforderlichen Akte, nämlich der Gleichstellungsentscheidung durch den Heimarbeitsausschuß und der Zustimmung der zuständigen Arbeitsbehörde, rechtlich zu charakterisieren und sie in die verfassungsmäßige Ordnung einzufügen. Hierzu wird, neben der rechtsvergleichenden Heranziehung ähnlicher Rechtsinstitute, insbesondere die grundsätzliche Herausarbeitung der verfassungsmäßigen Grundlagen vorgenommen. Da das Gebiet der heimarbeitsrechtlichen Gleichstellung weithin unbekannt, jedoch sozial- und wirtschaftspolitisch bedeutsam ist, wird zunächst ihre historische Entwicklung, sodann ihre praktische Bedeutung und Auswirkung auf das Wirtschaftsleben dargestellt. kp/difu

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Schlagwörter

Heimarbeit, Heimarbeiter, Hausgewerbe, Gleichstellung, Arbeitsrecht, Grundrecht, Arbeitnehmer, Tarifautonomie, Arbeitsbehörde, Zustimmung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Arbeitsbedingung, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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Mannheim: (1984), VII, 201 S., Lit.(jur.Diss.; Mannheim 1984)

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Heimarbeit, Heimarbeiter, Hausgewerbe, Gleichstellung, Arbeitsrecht, Grundrecht, Arbeitnehmer, Tarifautonomie, Arbeitsbehörde, Zustimmung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Arbeitsbedingung, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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