Leistungsorientierte Entgeltbestandteile im TVöD: Erste Empfehlungen.

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2141-2006,2
DST: E ser2/1

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Abstract

Mit dem TVöD ist erstmalig eine leistungsabhängige Lohndifferenzierung für grundsätzlich alle Beschäftigten möglich, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Tarifliche Grundlage für die leistungsorientierte Bezahlung von Leistungszulagen und Prämien ist § 18 TVöD-VKA. Er stellt klar, dass nach dem Willen der Tarifpartner ab dem 01. Januar 2007 ein Leistungsentgelt eingeführt wird. Ziele der Einführung von Leistungsentgelten sind die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistung, die Steigerung der Motivation und Eigenverantwortung sowie die Verbesserung der Führungskultur: Diese Ziele sind auch Bestandteile der Philosophie des Neuen Steuerungsmodells und bauen auf bisher erreichten Reformschritten auf. Für die Feststellung oder Bewertung von Leistungen, die zu einem Leistungsentgelt führen können, sieht der TVöD zwei Methoden vor: eine Zielvereinbarung (einschließlich einer Zielerreichungsüberprüfung) und/oder eine systematische Leistungsbewertung. Der Bericht gibt erste Umsetzungshilfen zum Einsatz leistungsorientierter Bezahlung. Er zeigt Optionen auf zur Einschätzung und Bewertung von Leistungen, zu Zielvereinbarungen und Zielerreichungsüberprüfungen, zur systematischen Leistungsbewertung und zum Vergabemodus. difu

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107 S.

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KGSt-Bericht; 2/2006