Infrastrukturatlas - Datenlieferungsverpflichtung der Netzbetreiber und Dritter an die Bundesnetzagentur.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

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Abstract

Zur vereinfachten Feststellung für ein Marktversagen der privaten Netzbetreiber beim Ausbau von Breitbandinfrastrukturen im ländlichen Raum ist ein Blick in den Breitbandatlas der Bundesnetzagentur erforderlich. Er dient unter anderem dafür, ob im konkreten Versorgungsbereich ein "weißer Fleck" vorliegt, um gegebenenfalls ein Eingreifen der Kommunen zum Aufbau eines flächendeckenden FTTC oder FTTB Hoch- beziehungsweise Höchstgeschwindigkeitsnetzes zur Versorgung der Bevölkerung und Gewerbetreibenden begründen zu können. Die Bundesnetzagentur führt auf Grundlage von Paragraph 77a Absatz 3 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) den Infrastrukturatlas. Dieser enthält die georeferenzierten Daten über verfügbare Infrastrukturen für den Breitbandausbau. Damit dient der Infrastrukturatlas als Planungsinstrument dem Breitbandausbau. Endkundenanschlüsse werden im Infrastrukturatlas nicht erfasst, sondern im Breitbandatlas. Der Beitrag setzt sich mit dem in der öffentlichen Diskussion weniger bekannten Infrastrukturatlas auseinander, der aber insbesondere für den Ausbau kommunaler Breitbandnetze von erheblicher Bedeutung ist und auch die Städte und Gemeinden zur Auskunft gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet.

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Die Gemeinde

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Nr. 6

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S. 254-256

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