Steuerung und Organisation der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II.
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DE
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Köln
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Zusammenfassung
Die KGSt empfiehlt folgende Steuerungsschwerpunkte zu setzen: "Planung": Der Planungsprozess muss kommunal gesteuert werden, um ortsspezifische und sozialpolitische Strukturen ausreichend berücksichtigen und beeinflussen zu können. [...] Die KGSt empfiehlt, eine eigenständige § 16a SGB II-Planungskonferenz zu etablieren, um den Planungsprozess zu professionalisieren. In der Praxis kann hierbei in einem abgestuften Verfahren vorgegangen werden. "Zugangssteuerung": Mit einer qualitativ besseren Zugangssteuerung steigt der Integrationserfolg. Die KGSt empfiehlt, dass Kommunen die Zu- und Rückleitungsprozesse, den Zugang zu den Leistungen ebenso wie Verfahren zur Rückmeldung zwischen den Institutionen verbindlich mit allen relevanten Akteuren gestalten und regeln. "Vereinbarungen zur Zusammenarbeit": Die kommunalen Eingliederungsleistungen (KEL) werden von vielen unterschiedlichen Akteuren erbracht. Damit die Leistungen optimal in Anspruch genommen werden können, empfiehlt die KGSt, ein Kooperationssystem mit den wesentlichen Beteiligten aufzubauen. Ein "Controlling" muss aufgebaut werden, um sicherzustellen, dass die Verwaltungsführung ebenso wie die Fach- und Produktbereiche unterjährig die steuerungsrelevanten Informationen über den Stand der Leistungserbringung und zur Zielerreichung erhalten und ggf. gegensteuern können.
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77 S.
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KGSt-Bericht; 2017,5