Steuerung und Organisation der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Köln
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die KGSt empfiehlt folgende Steuerungsschwerpunkte zu setzen: "Planung": Der Planungsprozess muss kommunal gesteuert werden, um ortsspezifische und sozialpolitische Strukturen ausreichend berücksichtigen und beeinflussen zu können. [...] Die KGSt empfiehlt, eine eigenständige § 16a SGB II-Planungskonferenz zu etablieren, um den Planungsprozess zu professionalisieren. In der Praxis kann hierbei in einem abgestuften Verfahren vorgegangen werden. "Zugangssteuerung": Mit einer qualitativ besseren Zugangssteuerung steigt der Integrationserfolg. Die KGSt empfiehlt, dass Kommunen die Zu- und Rückleitungsprozesse, den Zugang zu den Leistungen ebenso wie Verfahren zur Rückmeldung zwischen den Institutionen verbindlich mit allen relevanten Akteuren gestalten und regeln. "Vereinbarungen zur Zusammenarbeit": Die kommunalen Eingliederungsleistungen (KEL) werden von vielen unterschiedlichen Akteuren erbracht. Damit die Leistungen optimal in Anspruch genommen werden können, empfiehlt die KGSt, ein Kooperationssystem mit den wesentlichen Beteiligten aufzubauen. Ein "Controlling" muss aufgebaut werden, um sicherzustellen, dass die Verwaltungsführung ebenso wie die Fach- und Produktbereiche unterjährig die steuerungsrelevanten Informationen über den Stand der Leistungserbringung und zur Zielerreichung erhalten und ggf. gegensteuern können.
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
77 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
KGSt-Bericht; 2017,5