Lösungsmöglichkeiten der Mietvertragsparteien vor Überlassung der Mietsache. Können sich die Mietvertragsparteien in diesem Stadium unter erleicherten Bedingungen aus der Vertragsbindung lösen?

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 93/2909

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Zusammenfassung

Häufig erfolgt der Vertragsschluß vor dem Mietbeginn (Überlassung der Mietsache an den Mieter). Fraglich ist, ob die weitverbreitete Ansicht, daß sich die Vertragspartner (Mieter und Vermieter) vor Mietbeginn (z.B. durch Stornierung) leichter vom Vertrag lösen können als danach, zutrifft. Der Autor behandelt daher die einzelnen Aspekte der Vertragslösung (einvernehmliche Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt durch Einzelvereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kündigung, Eintritt eines Ersatzmieters) und kommt zu dem Ergebnis, daß vor der Überlassung der Mietsache eine Lösung von der Vertragsbindung leichter ist. rebo/difu

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145 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1217