Anforderungsprofil an einen Landschaftspflegerischen Begleitplan.

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Mülheim/Ruhr

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ZLB: 2000/4005-4

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Abstract

In der Vergangenheit kam es häufig zu Abstimmungsproblemen über Art und Umfang der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes. Aus diesem Grunde wurde für die Stadt Mülheim an der Ruhr ein Anforderungsprofil erarbeitet, das bei der Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zu beachten ist. Dieses Anforderungsprofil enthält folgende Punkte: Bebauungspläne, Abrundungssatzungen durch die Stadt, vorab einbezogene Bebauungspläne in der Verantwortung eines Investors, Planvorhaben nach sonstigen Rechtsvorschriften. Vom Amt für Umweltschutz wird festgelegt, ob der gesamte dargestellte Leistungsumfang gefordert wird oder ob begründete Einschränkungen vorgenommen werden können. Die Inhalte eines landschaftspflegerischen Begleitplanes sind wie folgt festgelegt: die Erfassung und Bewertung der natürlichen Grundlagen und der planerischen Vorgaben und Vorhaben; die Ermittlung der Zulässigkeit eines Eingriffs; die Bewertung der möglichen ökologischen Risiken der Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild; Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie die Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen. sg/difu

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17 S.

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